Arbeiten In Thailand: Alles Über Thai Visa Und Work Permit
Immer mehr Menschen aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich möchten in Thailand leben oder sogar arbeiten. Allerdings ist Arbeiten in Thailand nicht ganz so leicht, wie sich viele vielleicht wünschen. Thailand achtet sehr darauf, dass Ausländer gut integriert sind, ihr Aufenthalt in Thailand auch dem Lande zugutekommt, und alles in geordneten Bahnen verläuft.
LEGAL
Dr. Gunter Denk
1/5/20253 min lesen


Auf der neuen Website der Sanet-Gruppe, den Beratungs-Experten für deutsche Unternehmen in Thailand, finden Sie alles über Ihr Visa für Thailand oder Ihr Thai Work-Permit.
Wer Sie auf unserer Website detailliert die Bedingungen und die Rechte, die mit jedem Visa verbunden sind, erfahren, geben wir im folgenden geben wir einen ersten Überblick über die Grundzüge des Thai Systems zum Thema Thai Visum und Arbeitserlaubnis Thailand.
Sehr einfach für EU-Bürger und viele andere Länder ist ein Besuch in Thailand als Tourist. Sie erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu zwei Monaten problemlos direkt bei der Einreise. Es gibt keine Anträge und keine Zettel auszufüllen. Arbeiten dürfen Sie bei einem solchen Besuch nicht.
Für Geschäftsreisen muss man bereits vor Abreise ein NON-B Business Visa bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen. Das Visum wird in der Regel zunächst für drei Monate ausgestellt. Es erlaubt zum Beispiel Kundenbesuche, Besuche von Messen sowie auch Vorträge und Reisen zur Markterkundung. Das Geschäftsvisum erlaubt nicht, direkt in Thailand eine Arbeitsstelle anzunehmen.
Für ein Rentnervisum oder „Retirement Visum Thailand” müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein, 65.000 THB monatliches Einkommen und ein Bankkonto mit 800.000 THB nachweisen. Auch müssen sie eine Krankenversicherung besitzen.
Aber Achtung: seit 2024 müssen Sie Ihr Einkommen in Thailand versteuern. Allerdings hat der deutsche Staat auf die Versteuerung von Sozialrenten zugunsten Thailands verzichtet. Als Rentner dürfen Sie natürlich in Thailand nicht arbeiten.
Ausländer, die zum Beispiel mit einer thailändischen Ehefrau verheiratet sind oder ein Kind in Thailand haben und ihre Familienangehörigen im Lebensunterhalt unterstützen möchten, erhalten ein sogenanntes „NON-O“ Visa. Dieses Visum kann auch zur Arbeitsaufnahme verwendet werden. Auch Familienmitglieder von ausländischen Inhabern einer Arbeitsgenehmigung können ein solches Visum erhalten, dürfen aber dann nicht arbeiten.
Vorsicht beim viel beworbenen Thai Elite Visum. Dies wird von einem privaten Unternehmen herauszugeben, das mit der thailändischen Tourismusbehörde zusammenarbeitet. Es handelt sich also um ein Touristenvisum. Es kostet zwischen 25.000 und 150.000 US-Dollar. Es berechtigt allein nicht zum Arbeiten, bringt aber Rabatte für touristische Angebote und man erhält Unterstützung bei Einreise und Visaverlängerung. Zusätzlich gibt es auch noch die Sonderformen des LTR-Visum Thailand (Long Term Resident), des Smart Visa Thailand und zum Beispiel das Investoren Visum.
Die Bedingungen für den Erhalt einer solchen Visum und die damit verbundenen Rechte sind sehr detailliert. Sie werden auf der Website von Sanet Legal, der deutschen Anwaltskanzlei mit eigenem Visa Service für Thailand, genauer beschrieben. Schließlich gibt es noch das thailändische Permanent Resident Visa (PR-Visa), also eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Es wird zeitlich unbegrenzt erteilt. Allerdings erhalten es jedes Jahr nur eine geringe, festgeschriebene Anzahl von Personen aus jedem Land. Das Antragsverfahren dauert oft Jahre und ist mit Überprüfungen des Antragstellers und einer Sprachprüfung verbunden. Dafür gewährt es mit Ausnahme des Wahlrechts und des Rechts auf Landeigentum im Grundsatz die gleichen Rechte, die auch ein thailändischer Staatsbürger hat.
Zum Arbeiten in Thailand muss man zunächst ein Visum beantragen, dass zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Ist man in Besitz einer solchen Visum, kann der Arbeitgeber ein Thai Work Permit beantragen.
Wichtig ist zu wissen, dass unter „Arbeit“ in Thailand jede berufliche Tätigkeit betrachtet wird, die geistige oder körperliche Anstrengung voraussetzt. Es kommt nicht darauf an, ob man dafür bezahlt wird. Also auch die kostenlose und freiwillige Unterstützung von Bekannten oder Freunden in ihrem Gewerbe ist ohne Arbeitsgenehmigung nicht erlaubt.
Dazu gehört das Geschäftsvisum NON-B zum Zwecke der Arbeitsaufnahme. Es muss außerhalb Thailands beantragt werden. Dabei müssen zahlreiche Dokumente des künftigen Arbeitgebers und natürlich ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Auch das NON-O Visum zu unter Stützung des Lebensunterhalts von Familienmitgliedern berechtigt zur Arbeitsaufnahme.
Der Arbeitgeber muss in der Regel für jeden ausländischen Mitarbeiter ein eingezahltes Haftkapital von ca. 60.000 USD nachweisen und mindestens vier Mitarbeiter je Ausländer beschäftigen. Hinzu kommt, dass eine umfangreiche Liste von Berufen ausschließlich für thailändische Mitarbeiter vorbehalten ist. Für diese Berufe dürfen Ausländern keiner Arbeitsgenehmigung erteilt werden.
Auch das thailändische „Board of Investment (BOI)” kann für Investoren, deren Angestellte oder auch für besonders geförderte Talente eine Arbeitsgenehmigung in Thailand, also ein Work Permit Thailand, ausstellen.
Zu allen Themen in diesem Bericht finden Sie zusätzliche Details auf den Webseiten über Visa und Arbeitsgenehmigungen der Sanet-Gruppe, die einen eigenen Visa-Service für Thailand anbietet. Dort können Sie auch einen Termin für einer kostenlose Erstberatung mit einem deutschen Rechtsanwalt in Thailand vereinbaren.
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