Investment Thailand: Das BOI Thailand fördert mit Steuererlass Joint- Hersteller Ventures in der Autoindustrie
Hersteller in der Automobilbranche aufgepasst: Das Thailand Board of Investment (BOI) fördert bis zum 31.12.2025 Joint Ventures zur Herstellung von Autoteilen. Wer in die Automobilindustrie Thailands investier, kann die allgemeine Befreiung von der Körperschaftssteuer um 2 und bis zu 8 Jahren verlängern. Die Regelung gilt sowohl für neu gegründete Joint-Ventures in Thailand, aber auch für bestehende Unternehmen, die thailändische Partner aufnehmen.
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Fabian Sonntagbauer
11/4/20242 min lesen


Auch der Zugang zur japanischen Automobilindustrie winkt bei der Aufnahme eines thailändischen Partners.
Joint Ventures mit mindestens 30 % thailändischer Beteiligung profitieren künftig von zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen im Rahmen einer BOI-Förderung.
Konkret handelt es sich um die Kategorien Herstellung von Motoren, Ausrüstungen und Teilen (3.4.) und Herstellung von Fahrzeugteilen (3.5.). Wer mit seinem Businessplan in eine der dieser Programme fällt, kann die zusätzliche Steuerbefreiung von zwei Jahren in Anspruch nehmen.
Die Voraussetzungen für die Zusatzförderung:
Das Joint Venture muss während des gesamten Zeitraums, in dem sowohl steuerliche als auch nichtsteuerliche Anreize gewährt werden, zu 30 % von einer Gesellschaft gehalten werden, die zu mindestens 60% im Besitz von thailändischen natürlichen Personen ist.
Der thailändische Joint Venture Partner muss seit mindestens 3 Jahren vor der Antragstellung in der Automobil- und Teileindustrie tätig sein.
Die Gesamtinvestitionssumme muss mindestens 100 Millionen Thai Baht (ca. 2,7 Mio. EUR) betragen.
Letzter Tag der Antragstellung beim BOI ist der 31.12.2025. Die maximale Steuerbefreiung darf durch die neue Regelung 8 Jahre nicht überschreiten.
Auch Unternehmen, die bereits eine Förderung der Kategorie 3.4 und 3.5 erhalten haben, können die zusätzliche Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, wenn
die durch das BOI gewährte Befreiung der Körperschaftssteuer noch gültig ist.
zum Zeitpunkt der Erteilung der Förderbescheinigung das Projekt vollständig im Besitz von Ausländern war.
eine Änderung der Eigentumsverhältnisse stattfindet, welche zu einem Joint Venture zwischen einer thailändischen und einer ausländischen juristischen Person führt. Ab dem Zeitpunkt der Umstrukturierung bis zum Ende des Förderzeitraumes muss der thailändische Joint Venture Partner mindestens 30 % des eingetragenen Kapitals besitzen. Die oben genannten Regelungen zu der Zusammensetzung der Gesellschafter sind anzuwenden.
das Projekt im Zuge der Förderung ein Investment von 100 Millionen Thai Baht umfasste.
Die thailändische Investitionsbehörde bezweckt in der Hoffnung auf neue Foreign Direct Investments eine weitere Stärkung der Automobilbranche, in der Thailand Vorreiter in Südostasien ist. Weiters sollen heimische Produktionsunternehmen vom Aufschwung in der Techniksparte profitieren.
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