Legal arbeiten in Thailand – Freiberufler als Traum oder reale Chance
Viele Europäer träumen davon, als Freelancer oder selbstständig in Thailand zu leben – dank der niedrigen Lebenshaltungskosten und des entspannten Lebensstils. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch. Selbstständigkeit ist eingeschränkt erlaubt – aber es gibt Lösungen! Sanet Legal zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren Traum zu verwirklichen. Welche rechtlichen Optionen gibt es also tatsächlich für eine Selbstständigkeit in Thailand?
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6/13/20253 min lesen
Viele Menschen aus Europa möchten gerne als Freiberufler in Thailand arbeiten. Diese Aussicht fasziniert insbesondere „digitale Nomaden“, die ohne Ortsbindung ihre Pflichten erfüllen können. Andere wollen aber auch dauerhaft umziehen und als Selbständige in Thailand arbeiten.
Es locken niedrige Lebenshaltungskosten und eine gegenüber Europa deutlich entspannte Lebensweise.
Doch die rechtlichen Hürden sind hoch: Selbständige Tätigkeit ist Ausländern grundsätzlich untersagt, und die Gründung eines Unternehmens ist mit erheblichen Hürden verbunden. Aber es gibt dennoch Möglichkeiten, sich den Traum zu erfüllen. Sanet Legal, die Thai Visa Agentur der Sanet Gruppe, berät in jedem Fall fachkundig.
Welche legalen Möglichkeiten gibt es also tatsächlich für selbständige Tätigkeit in Thailand?
Die rechtlichen Voraussetzungen für Freiberufler und Selbständige
Personen, die gelegentlich in das Land einreisen, um Sitzungen zu organisieren oder daran teilzunehmen, Vorträge zu halten oder Vorführungen im Rahmen von Schulungen, Seminaren oder Studienbesuchen abzuhalten, oder um an künstlerischen oder kulturellen Veranstaltungen, Sportwettbewerben oder anderen vom Kabinett angeordneten Aktivitäten teilzunehmen, benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Allerdings ist nicht jede freiberufliche Tätigkeit automatisch von dem Erfordernis einer Arbeitserlaubnis befreit, insbesondere wenn sie regelmäßig ausgeübt und auf dem thailändischen Markt angeboten wird.
Freiberufler sind grundsätzlich nicht dauerhaft an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden, sondern übernehmen projektbezogene oder kurzfristige Aufträge. Viele dieser Tätigkeiten lassen sich ortsunabhängig ausführen, wie z. B.:
Programmierung
Grafikdesign
Texterstellung
Online-Marketing für Kunden im In- und Ausland
Vor dem Beginn einer solchen Tätigkeit ist das Verständnis der Gesetzeslage unerlässlich. Wer etwa mit Touristen-, Rentner- oder Studentenvisum nach Thailand kommt und ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeitet, verstößt gegen thailändisches Recht.
Auf der Website der Sanet Gruppe finden Sie unter „Arbeitsvisum Thailand“ übrigens umfassende Informationen.
Die Risiken sind dabei hoch: Es drohen heftige Geldstrafen, Ausweisung und eine Sperre für spätere Wiedereinreise („Blacklisting“).
Der Begriff „Arbeit“ ist dabei weit gefasst: Selbst „unentgeltliche Tätigkeit „unter Einsatz körperlicher oder geistiger Leistung“, bedeutet „Arbeiten“ im rechtlichen Sinn. Mit anderen Worten: Selbst wer von einem Café in Chiang Mai aus ausschließlich für ausländische Kunden arbeitet, gilt rechtlich als „arbeitend“ in Thailand – und benötigt dafür eine Arbeitserlaubnis.
Diese Möglichkeiten bietet Thailand aktuell für „selbständig Beschäftigte“:
Das Smart Visa
Das Smart Visa qualifizierten Ausländen in speziell benannten Branchen die Möglichkeit, in Thailand selbständig tätig zu sein.
Allerdings muss der Antragsteller einen festen Arbeitgeber oder ein eigenes Unternehmen haben. Arbeitet er dann noch in einer geförderten Branche, darf er nach einem vereinfachten Antragsverfahren bis zu 2 Jahre ohne zusätzliche Arbeitsgenehmigung seiner Tätigkeit nachgegen.
Aufenthalt in Thailand für bis zu 2 Jahre
Keine klassische Arbeitserlaubnis notwendig
Erleichterung der Einwanderungsverfahrens, auch für Familienangehörige
Wichtig ist, dass dieses Visum auch in Verbindung mit eigenen Investitionen des Antragstellers in die gesetzlich vorgegebenen Branchen gewährt wird.
Long-Term Resident (LTR) Visa
Das so genannte LTR-Visum richtet sich an Investoren, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien, die langfristig in Thailand leben möchten.
Dann winken folgende Vorteile:
Aufenthalt bis zu 10 Jahren
Steuerliche Vergünstigungen
Ein vereinfachtes Verfahren
Als Voraussetzung sollten Antragsteller Investitionen zum Beispiel für den Kauf von Immobilien, Anleihen oder eine Beteiligung an thailändischen Firmen mitbringen. Das Visum für den Aufenthalt wird dann auch für Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige eines LTR-Visums gewährt.
Auf der Website der Sanet Gruppe finden Sie unter „Thailands neues 10 Jahres Visum“ übrigens umfassende Informationen.
Das „Destination Thailand Visa“ (DTV)
Eine besonders interessante Möglichkeit für digitale Nomaden, Remote-Arbeiter und Freiberufler ist dieses seit 2024 angebotene Visum.
Allerding muss der Antragsteller nachweisen, dass er über finanzielle Mittel von mindestens 500.000 THB (ca. 15.000 USD) verfügt und einen Arbeitsvertrag beziehungsweise Nachweise seines Status als Selbständiger im Heimatland mitbringt.
Dann winken auch ihm folgende Vorteile:
Er darf legal in Thailand leben und arbeiten ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis.
Hat die Möglichkeit, Ehepartner und Kinder mitzubringen.
Auf der Website der Sanet Gruppe finden Sie unter „Das neue Destination Thailand Visa“ übrigens umfassende Informationen.
Das Sanet Fazit
Der Weg zum legalen Arbeiten als Freiberufler in Thailand ist machbar, aber an genau definierte Bedingungen gebunden. Die neuen LTR- und DTV-Visa bieten Freiberuflern erstmals legale und langfristige Perspektiven zum Arbeiten in Thailand.


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