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Neue Regularien für Anbieter von Digitalen Plattformen
Anbieter digitaler Plattformen sind nun verpflichtet, sich bei der Electronic Transactions Development Agency („ETDA“) registrieren zu lassen und jährlich Unternehmensinformationen offenzulegen.
SHORTSLEGAL
11/21/20241 min lesen


Aber aufgepasst! Verpflichtet werden hierbei nicht nur Großkonzerne, sondern alle Anbieter digitaler Plattformen, einschließlich etwa Messengerdienste, Handelsplattformen sowie Anbieter von Karten-Apps, ab einer monatlichen Nutzerzahl von 5000 Usern. Natürliche Personen mit einem Gewinn von 1,8 Mio THB und juristische Personen mit einem Umsatz von 50 mio THB jährlich sind ebenfalls von der Meldepflicht betroffen.
Die Meldepflicht umfasst unter anderem Informationen zu den Geschäftsaktivitäten, Finanzdaten, Anzahl der Benutzer sowie Gründe und Häufigkeit von Beschwerden der Nutzer. Die Aufsicht der Behörden sollen der wirtschaftlichen Stabilität und der Sicherheit der Nutzer dienen. Weitere regulative Maßnahmen in der Zukunft sind denkbar.
Unternehmen, die in Thailand digitale Plattformen betreiben, sollten prüfen, ob sie unter das Digital Platform Service Law fallen, und gegebenenfalls die notwendigen Schritte umsetzen. In jedem Fall ist es empfehlenswert sich professionelle Hilfe zur Seite zu ziehen – Sanet Legal & Accountancy unterstützt.
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