ZULÄSSIGKEIT ELEKTRONISCHER SIGNATUREN: THAI BUSINESS LAW

Die elektronische Unterschrift („E-Signatur“) von Verträgen ist in Thailand durch den Electronic Transactions Act B.E. 2544 („ETA“) geregelt. Das Gesetz stellt eine deutliche Erleichterung im Geschäftsverkehr in Thailand dar. Selbst Ausländer können die E-Signatur zur Abwicklung Ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit thailändischen Unternehmen verwenden. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall, so dass Sie bei der Verwendung der elektronischen Unterschrift Vorsicht walten lassen sollten.

LEGAL

Fabian Sonntagbauer

10/18/20242 min lesen

Business Law Thailand
Business Law Thailand

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, einen Vertrag zu unterzeichnen, ohne die Unterlagen in die Hand zu nehmen? Sanet Legal & Accountancy und Ihr deutscher Rechtsanwalt in Thailand klären darüber auf, ob und wie dies zulässig ist, und wann solche Verträge gerichtsfest sind.

Die Verwendung einer elektronischen Signatur („E-Signatur“) ist in Thailand nach dem Gesetz über elektronische Transaktionen B.E. 2544 („ETA“) geregelt. Grundsätzlich ist eine elektronische Signatur zulässig. Sie erleichtert Geschäfte in Thailand. Die E-Signatur den Vertragsabschluss. Allerdings ist Vorsicht geboten: die elektronische Signatur ist an bestimmte Vorgaben gebunden und nicht für alle Geschäfte anwendbar.

AUSGESCHLOSSENE GESCHÄFTE

Nicht alle Verträge und Vereinbarungen können rechtswirksam elektronisch unterschrieben werden. Gemäß dem Königlichen Erlass zur Regelung elektronischer Transaktionen im Zivil- und Handelsrecht, sind Rechtsgeschäfte im Familien- und Erbrecht von den E-Signatur- Optionen des Electronic Transactions Act B.E. 2544 (“ETA”) ausgeschossen.

Gleiches gilt für Geschäfte, für die die Schriftform vorgeschrieben ist und/oder die bei einer staatlichen Behörde registriert werden müssen. Dazu gehören insbesondere Kauf- oder Verkaufsverträge sowie die Eigentumsübertragungen von Grundstücken.

FORMALE VORAUSSETZUNGEN

Die elektronische Signatur wird im ETA als „Buchstaben, Zeichen, Zahlen, Töne oder andere Symbole“ definiert. Sie müssen auf elektronische Weise erstellt werden und geeignet sein, die Verbindung zwischen einer Person und einer Datennachricht herzustellen.

Dies bedeutet, die elektronische Signatur muss den Unterzeichner identifizieren und seine Zustimmung zum Inhalt des Dokuments eindeutig erkennbar werden lassen. Dabei lässt die gesetzliche Definition verschiedene Muster zu. Dazu gehört das Zeichnen mit einem Stift, eine E-Mail-Signatur und ähnliches. Wenn die handschriftliche Unterschrift in eine elektronische Form umgewandelt wird, also zum Beispiel eingescannt und unter ein Dokument gesetzt wird, wird auch dies als elektronische Signatur anerkannt.

Zusammenfassend kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass eine elektronische Signatur dann rechtswirksam ist, wenn ihre Erstellungsmethode die folgenden beiden Kriterien des „ETA“ erfüllen:

  1. Erstens muss die verwendete Methode in der Lage sein, den Unterzeichner zu identifizieren und eindeutige zum Ausdruck bringen, dass der Unterzeichner mit ihr den Inhalt des elektronischen Dokuments bestätigt.

  2. Zweitens muss die elektronische Signatur mit einer zuverlässigen Methode erstellt werden, die die Absicht des Unterzeichners verifizieren kann.

Beides sind Grundvoraussetzungen für jede digitale Signatur.

RECHTSGESCHÄFTEN MIT DEM AUSLAND

Das thailändische Recht in Form des „ETA“ bestätigt ausdrücklich, dass auch eine elektronische Signatur, die außerhalb Thailands erstellt oder verwendet wird, rechtswirksam ist.

DAS ELEKTRONISCHE FIRMENSIEGEL

Häufig verlangen die Unternehmensregeln über die Vertretungsmacht die Unterschrift eines oder mehrerer Direktoren mit dem Firmensiegel. In diesen Fällen muss neben der digitalen Unterschrift auch ein elektronisches Siegel (E-Siegel) verwendet werden, um die Bindungswirkung einer Vereinbarung für das Unternehmen herzustellen. Das elektronische Siegel ist in diesen Fällen zum Beispiel erforderlich für den Abschluss von Arbeitsverträgen, Handelsverträgen, Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen, Darlehens- und Garantieverträge sowie auch für die Abgabe von Vertraulichkeitserklärungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die elektronische Unterschrift im digitalen Zeitalter eine große Erleichterung darstellt. Thailand zeigt damit, dass das Wirtschaftsrecht in Thailand internationalen Standards entspricht.

Allerdings gibt es Regeln und Ausschlüsse für die Verwendung digitaler Signaturen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Verträge oder Vereinbarungen, die Sie abschließen möchten, rechtlich durchsetzbar sind, kann Sanet Legal & Accountancy, die deutsch sprechende Anwaltskanzlei in Thailand, Ihnen weiterhelfen!

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